Gemeinsam gesund alt werden 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Balance Fitness – Betriebliche Gesundheitsförderung
**Stand: August 2026**


1. Anbieterin und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen
Balance Fitness
Inhaberin: Miriam Schug, Alte Poststraße 40, 42555 Velbert
E-Mail: balancefitness.gesundheit@gmail.com
Telefon: 0151 22146777


– nachfolgend „Anbieterin“ –
und Unternehmen, Selbstständigen, Vereinen, öffentlichen Einrichtungen sowie sonstigen gewerblichen oder institutionellen Auftraggebern – nachfolgend „Auftraggeber“ – über die Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, Präventionskursen, Bewegungstrainings, Workshops und vergleichbaren Leistungen.
Diese AGB richten sich an **Unternehmer im Sinne des § 14 BGB**. Verträge mit Verbrauchern sind von diesen AGB nicht erfasst.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.


2. Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website von Balance Fitness stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Nach einer Anfrage erhält der Auftraggeber ein individuelles Angebot bzw. eine Auftragsbestätigung.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform oder durch die vereinbarte Durchführung der Leistung zustande.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.


3. Leistungsumfang
Art, Umfang, Dauer, Veranstaltungsort, Teilnehmerzahl und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Die angebotenen Leistungen können insbesondere folgende Bereiche umfassen:
Bewegung und Mobilisation, Rücken und Haltung, Ausdauer und Prävention, Stressregulation, Resilienz, Selbstbehauptung sowie souveräne Kommunikation und Umgang mit Belastungen.
Bei ausdrücklich als ZPP-zertifiziert angebotenen Präventionskursen erfolgt die Durchführung entsprechend dem jeweils zugrunde liegenden zertifizierten Kurskonzept.


 4. Gruppengröße
Soweit im jeweiligen Angebot eine maximale Gruppengröße vereinbart wurde, darf diese nicht überschritten werden.
Bei entsprechend angebotenen Präventionskursen beträgt die maximale Gruppengröße **15 Teilnehmer je Trainingsgruppe**, soweit das jeweilige zertifizierte Kurskonzept keine abweichenden Vorgaben vorsieht.
Möchten mehr Personen teilnehmen, können zusätzliche Trainingsgruppen gebucht werden.
Mehrere Trainingsgruppen werden nach Möglichkeit unmittelbar hintereinander durchgeführt.
Die Vergütung zusätzlicher Gruppen richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.


 5. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die vereinbarte Maßnahme erforderlichen geeigneten Räumlichkeiten rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung.
Er sorgt insbesondere für ausreichend Platz, einen sicheren und möglichst störungsfreien Trainingsbereich sowie – soweit vorher vereinbart – die erforderliche technische Ausstattung.
Betriebliche Sicherheitsvorschriften und sonstige für die Durchführung relevante Besonderheiten sind Balance Fitness rechtzeitig vor dem jeweiligen Termin mitzuteilen.


6. Gesundheitliche Voraussetzungen
Die Angebote von Balance Fitness dienen der Gesundheitsförderung und Prävention. Sie ersetzen keine ärztliche Untersuchung oder Behandlung sowie keine physiotherapeutische oder psychotherapeutische Behandlung.
Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, nur im Rahmen ihrer individuellen gesundheitlichen Möglichkeiten teilzunehmen.
Bei Erkrankungen, Verletzungen, Schwangerschaft oder anderen gesundheitlichen Einschränkungen sollte gegebenenfalls vor der Teilnahme ärztlich geklärt werden, ob eine Teilnahme geeignet ist.
Relevante Beschwerden oder Einschränkungen sollten vor Beginn der jeweiligen Trainingseinheit mitgeteilt werden, soweit dies für eine sichere Durchführung erforderlich ist.
Bei akuten Beschwerden oder erkennbaren gesundheitlichen Risiken kann die Anbieterin einzelne Übungen für einen Teilnehmer ausschließen oder empfehlen, das Training abzubrechen und eine medizinische Abklärung vorzunehmen.


7. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
Balance Fitness wendet die **Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG** an. Umsatzsteuer wird daher nicht gesondert ausgewiesen.
Sofern im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wird, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
**Einmalige Leistungen**, insbesondere Impulstage und einzelne Workshops, werden nach Durchführung vollständig in Rechnung gestellt.
Bei Programmen mit einer Laufzeit von **bis zu drei Monaten** werden 50 % der vereinbarten Vergütung bei Vertragsschluss und die verbleibenden 50 % nach Abschluss des Programms in Rechnung gestellt.
Bei Programmen mit einer Laufzeit von **sechs Monaten oder länger** werden 50 % der vereinbarten Vergütung bei Vertragsschluss und die verbleibenden 50 % nach Ablauf der Hälfte der vereinbarten Programmlaufzeit in Rechnung gestellt.
Rechnungen sind innerhalb von **14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug** zur Zahlung fällig.
Individuelle Zahlungsbedingungen im jeweiligen Angebot haben Vorrang.
### 8. Fahrtkosten
Fahrten innerhalb des **Kreises Mettmann** sind im vereinbarten Preis enthalten, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben wird.
Für Veranstaltungen außerhalb des Kreises Mettmann können zusätzliche Fahrtkosten bzw. Fahrtpauschalen vereinbart werden. Diese werden vor Vertragsschluss mit dem Auftraggeber abgestimmt.
### 9. Absage oder Verschiebung durch den Auftraggeber
Vereinbarte Termine werden für den Auftraggeber verbindlich reserviert.
Sofern im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wurde, gelten bei einer Absage oder Verschiebung einzelner Termine folgende Bedingungen:
**Mehr als 7 Kalendertage vor dem Termin:**
kostenfreie Verschiebung auf einen gemeinsam vereinbarten Ersatztermin.
**3 bis 7 Kalendertage vor dem Termin:**
50 % des auf den Termin entfallenden vereinbarten Honorars.
**Weniger als 3 Kalendertage vor dem Termin oder bei Nichterscheinen:**
100 % des auf den Termin entfallenden vereinbarten Honorars.
Soweit organisatorisch möglich, kann ein Ersatztermin innerhalb der vereinbarten Programmlaufzeit angeboten werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
### 10. Ausfall durch Balance Fitness
Kann ein vereinbarter Termin aufgrund von Krankheit oder eines anderen wichtigen Grundes auf Seiten der Anbieterin nicht stattfinden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten.
Kann kein Ersatztermin vereinbart werden, wird eine bereits geleistete Zahlung für die ausgefallene Leistung erstattet bzw. die betreffende Leistung nicht berechnet.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
### 11. Verspätungen
Verspätungen des Auftraggebers oder der Teilnehmer führen grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung der vereinbarten Veranstaltungsdauer.
Bei einer von Balance Fitness verursachten erheblichen Verspätung wird die ausgefallene Zeit nach Möglichkeit nachgeholt oder angemessen ausgeglichen.
### 12. Laufzeit und vorzeitige Beendigung
Mehrmonatige Programme werden für die im Angebot vereinbarte Laufzeit abgeschlossen.
Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten festen Programmlaufzeit ist ausgeschlossen, sofern im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung ordnungsgemäß erbrachte Leistungen sind entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu vergüten.
### 13. ZPP-Zertifizierung, Zuschüsse und steuerliche Behandlung
Soweit eine Leistung ausdrücklich als **ZPP-zertifizierter Präventionskurs** angeboten wird, erfolgt sie entsprechend dem dafür zertifizierten Kurskonzept und den hierfür geltenden Voraussetzungen.
Die ZPP-Zertifizierung einzelner Präventionsangebote bedeutet nicht, dass sämtliche von Balance Fitness angebotenen Workshops, Firmenprogramme oder sonstigen Leistungen ZPP-zertifiziert sind.
Eine bestimmte Bezuschussung oder Kostenerstattung durch gesetzliche oder private Krankenkassen sowie eine bestimmte steuerliche Behandlung der Leistungen wird nicht zugesichert.
Die jeweiligen Voraussetzungen sind vom Auftraggeber bzw. Teilnehmer bei der zuständigen Krankenkasse, Steuerberatung oder sonstigen zuständigen Stelle zu klären.
### 14. Haftung
Balance Fitness haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Teilnehmer sind verpflichtet, die Hinweise zur sicheren Durchführung der Übungen zu beachten und die Übungen entsprechend ihren individuellen körperlichen Möglichkeiten auszuführen.
### 15. Trainingsunterlagen und Urheberrecht
Von Balance Fitness zur Verfügung gestellte Handouts, Trainingsunterlagen, Präsentationen, Übungsprogramme und sonstige Materialien dürfen vom Auftraggeber und den Teilnehmern für den vereinbarten eigenen Gebrauch genutzt werden.
Eine Veröffentlichung, gewerbliche Weiterverwendung, Weitergabe an außenstehende Dritte oder Verwendung der Unterlagen zur Durchführung eigener Schulungen und Kurse ist ohne vorherige Zustimmung von Balance Fitness nicht gestattet, soweit entsprechende Urheber- oder Nutzungsrechte von Balance Fitness bestehen.
### 16. Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Foto-, Video- und Tonaufnahmen während eines Trainings oder Workshops dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Balance Fitness und – soweit erforderlich – der betroffenen Teilnehmer angefertigt und veröffentlicht werden.
Möchte Balance Fitness selbst Foto- oder Videoaufnahmen zu Werbe- oder Referenzzwecken verwenden, erfolgt dies nur, wenn die hierfür erforderlichen Einwilligungen vorliegen.
### 17. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung von Balance Fitness.
Gesundheitsbezogene Angaben von Teilnehmern werden nur verarbeitet, soweit hierfür eine rechtliche Grundlage besteht und die Angaben für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.
### 18. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses anwendbar sein sollte.
Soweit eine Vereinbarung über den Gerichtsstand gesetzlich zulässig ist und der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, kann der Geschäftssitz von Balance Fitness als Gerichtsstand vereinbart werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.